Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der infomarketing Gmbh ist die externe Beratung von
auftraggebenden Unternehmen sowie Inhouse-Schulungen von
Mitarbeitern und das Angebot von offenen Seminaren und
Reiseveranstaltungen. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge
wird von uns im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des
jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) durchgeführt.
2. Angebote zu Beratungen
Beratungsprojekte sind kundenspezifische Leistungen. Schriftlich verfasste
Angebote behalten für sechs Wochen ihre Gültigkeit. Dabei gilt das
Verfassungsdatum des Angebots.
3. Angebote zu Inhouse-Schulungen
Inhouse-Schulungen sind kundenspezifische Leistungen. Schriftlich
verfasste Angebote behalten für sechs Wochen ihre Gültigkeit. Dabei gilt
das Verfassungsdatum des Angebots.
4. Anmeldung zu offenen Seminaren und Reiseveranstaltungen
Offene Seminare sind die in unseren Seminarlisten und Anzeigen
öffentlich ausgeschrieben sind sowie explizite Reiseveranstaltungen.
Anmeldungen müssen schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail
erfolgen. Die Buchung wird von uns schriftlich bestätigt. Die Rechnung ist
bis zu Beginn des Seminars bzw. der Reiseveranstaltung zu bezahlen.
5. Anulierung von Seminaren bzw. Reiseveranstaltungen
Die infomarketing GmbH behält sich das Recht vor, offene Seminare und
Reiseveranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als drei
Teilnehmer) bis zu fünf Tagen vor Seminarbeginn bzw. drei Wochen vor
Reiseveranstaltungsbeginn abzusagen und Ersatzveranstaltungen
anzubieten. Bei Krankheit des angegebenen Trainers behält sich die
infomarketing GmbH weiterhin das Recht vor einen Ersatztrainer zu
stellen. Bei Ausfall des Seminars bzw. der Reiseveranstaltung durch
höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein
Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz
von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht.
Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder
Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
6. Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte
Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben
üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch
Ideen, Konzepte, Wissen und Techniken, die sich auf die Personal- und
Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen. Die Vertragspartner
werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur
für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden
diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit
Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
7. Stornierung
1. Offene Seminare und Reiseveranstaltungen: Stornierungen müssen stets
schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Seminarbeginn
kann der Vertragspartner kostenfrei stornieren, bis zwei Wochen vor dem
Seminar kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen,
ansonsten berechnen wir 25 % der Seminargebühr. Bei Absagen kürzer als
zwei Wochen vor Seminarbeginn berechnen wir 50 % der Seminargebühr,
außer der Vertragspartner benennt einmalig einen Ersatztermin. In diesem
Fall berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 150,- Euro. Bei
Stornierung des Ersatztermins unabhängig von der Fristigkeit wird die
volle Seminargebühr berechnet. Eventuell anfallende Stornogebühren
durch das Hotel werden vom Vertragspartner übernommen. Bei
Nichterscheinen oder Absage kürzer als 4 Arbeitstage berechnet die
infomarketing GmbH die volle Seminargebühr. Nimmt ein Teilnehmer
nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten
Teil
kein Rückvergütungsanspruch. Die Seminarteilnahme ist jederzeit
übertragbar. 2. Inhouse- Schulungen: Schriftlich bestätigte Termine für
lnhouse-Schulungen, Unternehmensberatungen, Vorträge und Coachings
können bis vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden,
bis drei Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen
Ersatztermin benennen, andernfalls stellen wir den bereits geleisteten
Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Bei Absagen kürzer als drei Wochen
vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Tageshonorare
oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei
Nichterscheinen oder Absage kürzer als fünf Arbeitstage berechnet die
infomarketing GmbH die volle Veranstaltungsgebühr. Nimmt ein
Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht
genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit
übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten
des Kunden.
8. Preise
Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils
gültigen Preislisten der infomarketing GmbH, sofern einzelvertraglich
nichts anderes vereinbart wurde.
9. Urheberrecht
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Seminarteilnehmer zur
Beachtung folgender Punkte: Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw.
Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit
und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch
vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der
Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben
werden. Die Vorträge, Unterlagen und Workshopergebnisse dürfen ohne
schriftliche Freigabe der infomarketing GmbH nicht aufgezeichnet,
dokumentiert oder weitergegeben werden. Die Lizenzbedingungen der
infomarketing GmbH für die weiter Nutzung gelten als vereinbart.
10. Haftung
Das jeweilige Seminar wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand
sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die
Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
Die infomarketing GmbH haftet für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurden. Die infomarketing GmbH übernimmt
keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender
Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben. Wir behalten uns
vor, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten unserem Ansehen als Gast in
fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm
auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu
Lasten des Kunden.
11. Gerichtsstand
Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist ausschließlich Frankfurt am
Main. Die infomarketing GmbH ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen
den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht
gelten zu machen. Für die Vertragsabschlüsse gilt generell deutsches
Recht.
12. Zahlungen
Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von
dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto
bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Das Unternehmen ist
berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des
Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.